Produkt zum Begriff Gesellschafter:
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Doetsch, Peter A.: Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und -Vorstände
Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und -Vorstände , Seit 25 Jahren das bewährte Standardwerk mit verlässlichem Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern und beteiligten AG-Vorständen. Detaillierte Darstellung der Voraussetzungen für die steuerliche Anforderungen solcher Zusagen in allen Durchführungswegen sowie Behandlung wichtiger Situationen wie Entgeltumwandlung, Abfindung, Verzicht, Auslagerung oder Scheidung in eigenen Abschnitten. Hilfreich sind auch Mustertexte, Übersichten sowie der Abdruck wichtiger BMF-Schreiben und Vorschriften. Das Fachbuch richtet sich insbesondere an Steuerberater, Berater und Produktvermittler sowie betroffene Geschäftsführer/Vorstände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (Keil, Claudia~Prost, Jochen~Schiller, Kerstin)
Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften , Die betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit, ist jedoch mit erheblichen Risiken behaftet. Eine fehlerhafte Beratung kann für den Mandanten rasch mit finanziellen Einbußen verbunden sein. Das vorliegende Werk bietet der Beratungspraxis eine Fundgrube an Wissen und Erfahrungen, um die Versorgungszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer optimal gestalten zu können. Zentrale Themen sind: - Versorgungszusagen über Unterstützungskassen - Entgeltumwandlung - Bilanzierung - steuerrechtliche Rahmenbedingungen der Versorgungszusagen - Abfindung - Insolvenzsicherung - Versorgungsausgleich Das neue Kapitel mit Fällen aus der täglichen Beratungspraxis des Autorenteams rundet das Werk ab. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2021, Erscheinungsjahr: 20201207, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Recht in der Praxis##, Autoren: Keil, Claudia~Prost, Jochen~Schiller, Kerstin, Auflage: 21004, Auflage/Ausgabe: 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2021, Seitenzahl/Blattzahl: 296, Abbildungen: Kostenloser Download, Keyword: Pensionszusagen; Gesellschafter; Geschäftsführer; Anhang; Anlage; Arbeitsrecht; Bilanz; Bilanzrecht; Bilanzrechtsmodernisierung; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz; Darstellung; Fremdvergleich; Gesellschaft; Gewinnausschüttung; Gründung; Handelsbilanz; Insolvenz; Insolvenzsicherung; Maßgeblichkeit; Maßgeblichkeitsgrundsatz; Nachholverbot; Nachzahlungsverbot; Pensionsfonds; Pensionsrückstellung; Prüfung; Rückstellung; Sozialversicherungsrecht; Steuerbilanz; Steuerrecht; Unterstützungskasse; Unterstützungskassen; Verdeckte Gewinnausschüttung; Versicherungsaufsicht; Versorgungsausgleich; Versorgungszusage; betriebliche Altersversorgung, Fachschema: Altersversorgung / Betriebliche Altersversorgung~Betriebliche Altersversorgung~Gesellschaft (des bürgerlichen Rechts) / GmbH~GmbH~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Fachkategorie: Industrielle Beziehungen, Gewerkschaften, Arbeitsschutz~Gesellschaftsrecht~Arbeitsrecht, allgemein~Rentenrecht und Betriebliche Altersvorsorge~Politische Strukturen und Prozesse, Warengruppe: HC/Arbeit, Interessenvertretung, Fachkategorie: Rechtssubjekte, natürliche und juristische Personen, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Müller C.F., Verlag: Müller C.F., Verlag: C.F. Müller, Länge: 241, Breite: 172, Höhe: 20, Gewicht: 560, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783811451759 9783811450752 9783811433373, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2182695
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Was ist ein Gesellschafter?
Ein Gesellschafter ist eine Person oder eine juristische Person, die an einer Gesellschaft beteiligt ist. Gesellschafter können Anteile an einer Gesellschaft halten und haben dadurch Rechte und Pflichten, die in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt sind. Sie können zum Beispiel am Gewinn der Gesellschaft beteiligt sein und haben Mitspracherechte bei wichtigen Entscheidungen.
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Wer kann Gesellschafter sein?
Gesellschafter können natürliche Personen, also Einzelpersonen, sein, die Anteile an einer Gesellschaft halten. Auch juristische Personen wie Unternehmen, Vereine oder Stiftungen können Gesellschafter einer Gesellschaft sein. Es ist auch möglich, dass eine Gesellschaft selbst Gesellschafter einer anderen Gesellschaft ist. In einigen Ländern gibt es auch die Möglichkeit, dass eine Person oder Gesellschaft als Treuhänder für einen anderen Gesellschafter handelt. Grundsätzlich können also verschiedene Akteure Gesellschafter einer Gesellschaft sein, solange dies im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht.
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Ist ein Gesellschafter ein Geschäftsführer?
Ein Gesellschafter ist nicht automatisch auch ein Geschäftsführer. Ein Gesellschafter ist eine Person, die Anteile an einer Gesellschaft besitzt, während ein Geschäftsführer die Person ist, die die täglichen Geschäfte und die Leitung des Unternehmens führt. Es ist durchaus möglich, dass ein Gesellschafter auch als Geschäftsführer fungiert, aber dies ist nicht zwingend der Fall. In vielen Unternehmen gibt es Gesellschafter, die nicht in die tägliche Geschäftsführung involviert sind. Es hängt von der Unternehmensstruktur und den jeweiligen Vereinbarungen ab, ob ein Gesellschafter auch als Geschäftsführer tätig ist.
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Wie kann ich Gesellschafter werden?
Um Gesellschafter eines Unternehmens zu werden, musst du normalerweise Anteile des Unternehmens erwerben. Dies kann durch den Kauf von Aktien an der Börse oder durch den direkten Erwerb von Anteilen von bestehenden Gesellschaftern erfolgen. In einigen Fällen kannst du auch als Mitgründer oder Investor in ein Unternehmen einsteigen und so zum Gesellschafter werden. Es ist wichtig, die Bedingungen und Verträge sorgfältig zu prüfen, bevor du Gesellschafter wirst, um sicherzustellen, dass du deine Rechte und Pflichten als Gesellschafter verstehst. Es kann auch ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass du alle Aspekte des Gesellschafterstatus verstehst.
Ähnliche Suchbegriffe für Gesellschafter:
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Wer kann Gesellschafter einer OHG sein?
Wer kann Gesellschafter einer OHG sein? Grundsätzlich können natürliche Personen, aber auch juristische Personen wie beispielsweise GmbHs oder andere OHGs Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der OHG haften. Zudem müssen alle Gesellschafter am Gewinn und Verlust der OHG beteiligt sein. Es ist ratsam, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, um die Rechte und Pflichten der Gesellschafter klar zu regeln. Es ist auch möglich, dass eine Person alleinige Gesellschafterin einer OHG ist.
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Kann ein stiller Gesellschafter Prokurist sein?
Kann ein stiller Gesellschafter Prokurist sein? Ja, ein stiller Gesellschafter kann Prokurist sein, sofern dies in den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der Gesellschaft festgelegt ist. Die Befugnisse und Pflichten eines Prokuristen werden in der Regel im Handelsgesetzbuch geregelt. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Regelungen und Zustimmungen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass ein stiller Gesellschafter auch als Prokurist agieren kann. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
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Wie wird ein Gesellschafter einer GmbH bezahlt?
Wie wird ein Gesellschafter einer GmbH bezahlt? In der Regel erhält ein Gesellschafter einer GmbH eine Vergütung in Form von Gewinnbeteiligungen, die als Dividenden ausgeschüttet werden. Diese Gewinnbeteiligungen werden nach dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufgeteilt. Alternativ kann ein Gesellschafter auch eine Gehaltszahlung erhalten, wenn er zusätzlich als Geschäftsführer oder in einer anderen Funktion angestellt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die Auszahlung an Gesellschafter nur aus dem erwirtschafteten Gewinn erfolgen kann und nicht aus dem Stammkapital der GmbH.
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Kann der Geschäftsführer auch gleichzeitig Gesellschafter sein?
Ja, der Geschäftsführer einer Gesellschaft kann auch gleichzeitig Gesellschafter sein. Es gibt keine rechtliche Einschränkung, die dies verbietet. Allerdings sollte beachtet werden, dass es in bestimmten Situationen zu Interessenkonflikten kommen kann, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist.
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