Eine ausserordentliche Kündigung ist eine Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist - im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung. Man spricht daher auch von der fristlosen Kündigung. Eine ausserordentliche Kündigung ist meistens eine verhaltensbedingte Kündigung. Erforderlich ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der das Einhalten der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber unzumutbar macht. Im Regelfall ist eine vorherige, gleichartige Abmahnung erforderlich. Ausnahmsweise, nämlich bei tariflich unkündbaren oder gegen ordentliche Kündigung geschützte Arbeitnehmern, ist eine ausserordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist möglich. Einem Betriebsratsmitglied kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrats ausserorderntlich gekündigt werden, §§ 15 KSchG, 102 BetrVG. Ein Grund muss in dem Kündigungsschreiben auch bei der ausserordentlichen Kündigung nicht genannt werden.
Muster (Vordruck/Formular) einer ausserordentlichen Kündigung folgt. Mehr Informationen auf Kuendigung.de, Deutschlands größtem Kündigungsportal und im Ratgeber: "Kündigung - was tun" von Lore Seidel und Michael Felser >>>
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Brühl (bei Köln/Bonn)
|